Die Leistungsgrenzen einordnen
Die EEG-Sonderregelungen betreffen Steckersolargeräte mit insgesamt maximal 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung hinter derselben Entnahmestelle. Weitere Voraussetzungen, insbesondere unentgeltliche Abnahme, müssen erfüllt sein. Die Grenzwerte ersetzen keine Prüfung der technischen Anschlussanforderungen.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Auch ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Halte Inbetriebnahmedatum, Standort, Zählernummer sowie die Modul- und Wechselrichterdaten bereit. Nutze das offizielle Register und bewahre die Bestätigung auf.
Und der Netzbetreiber?
Bei Geräten innerhalb der Sonderregelungen und unentgeltlicher Abnahme entfällt die separate Meldung beim Netzbetreiber. Er wird über die Registrierung informiert. Abweichende Anlagen müssen gesondert geprüft werden.
Verlässliche Quelle
Die aktuellen Erläuterungen und technischen Verweise findest du bei der Bundesnetzagentur. Direktlink und Register sind unten im Quellenbereich verknüpft. Stand der redaktionellen Prüfung: 28.10.2026.